Hinweis bei Onlinebanking

Veröffentlichungsdatum12.03.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde
Onlinebanking

Sollten Sie von einem Abbuchungsauftrag nicht Gebrauch machen und Ihre Gemeinderechnungen über Onlinebanking (ELBA, George usw.) einzahlen, möchten wir Sie bitten, im Feld „Verwendungszweck/Zahlungsreferenz“ nur die auf dem Zahlschein angegebene Nummer einzutragen. Es sind keine weiteren Bemerkungen nötig, wenn diese Zahl korrekt eingetragen ist.

Zudem ist nur so eine automatische, elektronische Weiterverarbeitung möglich. Im Falle zusätzlicher Infos/Texte bitte das Feld „Auftraggeberinformation“ verwenden.